BetreuungsleistungenZusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit Eingeschränkter Alltagskompetenz
Ab dem 01.07.2008 steigt der Betreuungsbetrag für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz von bisher 460 € pro Jahr auf bis zu 100 € monatlich (Grundbetrag) bzw. 200 € monatlich (erhöhter Betrag). Die Kriterien für die Zuordnung zum Grundbetrag oder zum Erhöhten Betrag legen die Spitzenverbände der Pflegekassen im Rahmen von Richtlinien fest. Nicht nur die Abstufung ist neu, sondern auch, dass diese Leistungen künftig Personen zugute kommen können, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe 1 erfüllen. Betreuungsbedürftige der sogenannten "Pflegestufe 0" haben also ebenfalls einen Anspruch auf diese zusätzliche Betreuungsleistung. Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt; daneben müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein(z.B. es besteht dauerhaft ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung aufgrund einer demenzbedingten Fähigkeitsstörung). Die 100 € monatlich (Grundbetrag) bzw. 200 € monatlich (Erhöhter Betrag) können für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene Pflegedienste verwendet werden, sofern es sich um besondere allgemeine Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen der Grundpflege und der hauswirtwschaftliche Versorgung handelt, sowie nach dem Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten, die nach § 45 c SGB XIgefördert werden oder förderungsfähig sind. Im§ 45 c SGB XIwerden für die pflegenden Personen zusätzliche Entlastungen geschaffen und für die Pflegebedürftigen kann ein aktivierendes und qualitätsgesichertes betreuungsangebot zur Verfügung gestellt werden. Dieses zusätzliches betreuungsangebot kann Leistungen wie Vorlesen, Spazierengehen oder das Spielen von Gesellschaftspielenumfassen oder auch Tätigkeiten, die die zu pflegende Person von jeher gern gemacht hat.
Wichtig! Die neue Leistung nach § 45 c SGB XIsteht zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeverischerung zu. Die in einem Kalenderjahr nicht in Anspruch genommenen Leistungen nach den Pflegeleistungs- Ergänzungsgesetz (PflEG) können auf Antrag bei der Pflegekasse in das nachfolgende Jahr übertragen - und innerhalb des folgenden ersten Halbjahres verbraucht werden.
Anspruchsvoraussetzungen
Für die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist, sind folgende Schädigungen und Fähigkeitsstörungen maßgebend, wenn man:eine Weglauftendenz hat, d.h. unkontrolliert den Wohnbereich verlässt, gefährdende Situationen herbeiführt oder nicht erkennt, unsachgemäß mit gefährlichen Gegenständen oder Substanzen umgeht, in Verkennung der Situation tätlich oder verbal aggressiv wird, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse nicht wahrnimmt, aufgrund seiner/ihrer Vergesslichkeit und seines/ ihres herabgesetzten Urteilsvermögens Probleme bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen hat, einen gestörten Tag/Nacht- Rhythmus hat, d.h. nachts aktiv ist und dafür tagsüber müde ist und oft schläft, den Tagesablauf nicht eigenständig planen und strukturieren kann, Alltagssituationen verkennt und entsprechend unangemessen reagiert, sich aufgrund einer stark wechselhaften Gefühlslage unkontrolliert verhält, überwiegend niedergeschlagen,verzagt, hilflos oder hoffnunglos ist, ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten hat, zeitlich überwiegende Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression hat. Wichtig!
Eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn in der Einschätzung (MDK Prüfung) wenigstens bei zwei Items (Bedingungen) ein "Ja" angegeben wird, davon mindestens einmal bei einem der Item 1 bis 9. Eine in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn die für die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind und zusätzlich bei mindestens einem weiteren Item aus einem der Bereiche 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 ein "Ja" angegeben wird. Bei der Beantragung dieser Leistung sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir haben eine Arbeitshilfe entwickelt, die es uns ermöglicht, den Hilfbedarf von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz einzuschätzen. Wir bieten Ihnen kompetente Hilfe bei der Beaufsichtigung, Betreuung und allgemeiner Anleitung Ihres Angehörigen an. Kooperation und partnerschaftlicher Umgang sind für uns selbstverständlich; verantwortlich und einsatzbereit sind wir jederzeit für Sie da
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